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Geschäftsführer machen sich bei Workshop fit in Sachen Sozialversicherungsgesetz

Juristische Themen sind eine Angelegenheit für Spezialisten. Diese Erfahrung macht jeder, der sich einmal mit Paragrafen und Gesetzestexten auseinandersetzen musste. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Debatte um die Künstlersozialkasse (KSK) und das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ließen sich die hauptamtlichen Geschäftsführer der bayerischen Musikbünde mit einen Workshop bei der renommierten Anwaltskanzlei Rödl & Partner in Nürnberg fit machen in Sachen Rentenversicherung und Musikvereine.

Einen intensiven Tag voller juristischer Probleme und Lösungsmöglichkeiten verbrachten die drei hauptamtlichen Geschäftsführer der bayerischen Musikbünde bei der Anwaltskanzlei Rödl & Partner in Nürnberg. Unser Foto zeigt (von links) die beiden Anwältinnen Andrea Müller und Daniela Gunreben sowie die Geschäftsführer Andreas Kleinhenz (NBMB), Andreas Horber (BBMV und MON) und Josef Jäger (ASM).


»Am Ende des Tages waren wir ganz schön fertig«, gibt Andreas Horber, BBMV-Geschäftsführer und Leiter des Referats Laienmusik im Bayerischen Musikrat unumwunden zu. Kein Wunder, lag hinter ihm und seinen beiden Kollegen Josef Jäger (Geschäftsführer des ASM) und Andreas Kleinhenz (Geschäftsführer des NBMB) ein langer Tag, vollgestopft mit Informationen, Paragrafen, Artikeln und Klauseln. In den Räumen der Nürnberger Anwaltskanzlei Rödl & Partner ließen sich die drei hauptamtlichen Geschäftsführer über die neusten Entwicklungen, Chancen und Gefahren des KSVG ins Bild setzen. Die beiden Coaches, Daniela Gunreben und Andrea Müller, beide Fachanwältinnen für Sozialversicherungsrecht, zeigten den Geschäftsführern in drei großen thematischen Blöcken auf, wo in der Arbeit der bayerischen Musikvereine noch Verbesserungsbedarf liegt.

Nachdem die Geschäftsführer ihrerseits die Struktur der bayerischen Musikvereine vorgestellt hatten - insbesondere im Gegensatz zu den Musikschulen, die nicht nur für den eigenen Orchesterbetrieb und -bedarf ausbilden - erläuterten die beiden Anwältinnen die Probleme, die durch die so genannten »Berliner Kriterien« entstehen. Denn bei schwierigen  Konstrukten können Vereine auch bei genauer Einhaltung der Kriterien wegen einer Scheinselbstständigkeit belangt werden. Um diese Klippe zu umschiffen, sollen mit Hilfe der Fachanwältinnen schon bald Musterverträge zwischen allen am Ausbildungsprozess Beteiligten entworfen werden.
Nach Aussage der beiden Spezialistinnen ist das derzeit viel zitierte »Waiblinger Urteil«, das die KSK zum Anlass nimmt, die »Berliner Kriterien« generell nicht mehr gelten zu lassen, übrigens keineswegs ein Musterurteil, sondern eine  Einzelfallentscheidung. Jeder Verein, so die Juristinnen, werde vor Gericht in einer möglichen Verhandlung eigens betrachtet – mit allen Besonderheiten, die der Einzelfall dann zu bieten hat. Schließlich hat jeder Verein eine eigene Satzung. Um den Vereinen auch hier eine Hilfestellung anzubieten, soll in Bälde auch die vom BBMV angebotene Mustersatzung überarbeitet werden, damit sie den Anforderungen des KSVG entspricht. Generell sollten die Vereine einfach einige Spielregeln beachten, um gar nicht erst in den Fokus der KSK-Fahnder zu gelangen. Das einfachste Mittel sei, auf großflächige Nachwuchswerbung im Internet zu verzichten.
Die derzeitigen Bemühungen des BBMV und des Bayerischen Musikrats, auf politischer Ebene eine Änderung des KSVG zu erreichen, begrüßten die beiden Anwältinnen ausdrücklich und gaben Hinweise, an welchen Stellen der Gesetzestext im Sinne der Blasmusikverbände und ihrer Mitglieder nachgebessert werden müsste.
Die drei Geschäftsführer zeigten sich begeistert über den Workshop mit den hervorragend vorbereiteten Referentinnen, die übrigens beide einen musikalischen Hintergrund haben und durchaus wissen, worum es in der Blas- bzw. Laienmusik geht. Daniela Gunreben hat neben den Rechtswissenschaften auch Gesang studiert, ihr Bruder war im Nordbayerischen Jugendblasorchester aktiv und ihr Vater bekleidete sogar ein Ehrenamt auf Kreisverbandsebene im NBMB. Andrea Müller lernte in ihrer hessischen Heimat Querflöte und gab später auch Querflötenunterricht.
Möglicherweise könnte es eine weitere Zusammenarbeit mit den Juristen von Rödl & Partner geben, denn während des Workshoptages kamen noch verschiedene Problemfelder an die Oberfläche, die ebenfalls zu großen Schwierigkeiten bei den Vereinen führen könnten: Die musikalische Früherziehung etwa oder der Blockflötenunterricht, den viele Vereine als Ausbildungs-Vorstufen anbieten, widersprechen nämlich genau genommen den »Berliner Kriterien«, da die wenigsten Blasorchester mit Blockflötenregistern bestückt sind.
Horber stellte sogar in Aussicht, dass mit Rödl & Partner ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden könnte. Damit könnten auch die Mitgliedsvereine im Fall des Falles zu bezahlbaren Preisen eine fundierte und spezialisierte Beratung in Anspruch nehmen.  »Auf dem gesamten Gebiet gibt es viele Fallen, von denen die meisten versteckt lauern. Da muss man höllisch aufpassen«, mahnt der Geschäftsführer zur Vorsicht, wenn Vereinsverantwortliche beispielsweise einen Fragebogen von KSK oder Rentenversicherung im Briefkasten finden. Bei Rödl & Partner, da ist sich der Geschäftsführer sicher, ist die Blasmusik in den besten Händen. Denn unter den 600 Mitarbeitern (allein am Stammsitz in Nürnberg) gibt es Spezialisten für alle Rechtsgebiete. Und damit hätten die bayerischen Musikkapellen für alle denkbaren (und undenkbaren) Rechtskonflikte einen kompetenten Partner an ihrer Seite.
Martin Hommer


Meldung vom 21.05.2010