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Transparenzregister – Der Amtsschimmel schlägt wieder zu

Rechtliches

In den letzten Tagen haben zahlreiche Vereine Gebührenrechnungen der Bundesanzeiger Verlag GmbH erhalten. Die Gebühr wird für die Führung des Transparenzregisters erhoben und ist – das sei vornweg gesagt – auch rechtmäßig. Die Rechnung umfasst ggf. die Zeiträume 2017 – 2020 und beträgt je nach Berechnungszeitraum zwischen 11,50 und 13,50 Euro.

Grundsätzlich sind Vereine von der Meldepflicht bzw. Eintragung ins Transparenzregister befreit, da eine Eintragung der „wirtschaftlich Berechtigten“ (= BGB-Vorstand) bereits ins Vereinsregister erfolgt. Unabhängig davon besteht die Pflicht, die erforderlichen Gebühren für die Führung des Transparenzregisters zu entrichten. Die Gebührenpflicht wird – unseres Erachtens in sehr praxisferner Art - mit der Bereitstellung einer "öffentlichen Leistung" begründet.

Leider ist es den bundesweiten Dachverbänden nicht gelungen, eine grundsätzliche Befreiung davon für gemeinnützige Vereine zu erreichen. Es ist aber gelungen, dass Vereine künftig eine Befreiung von der Gebühr beantragen können.

Der Befreiungsantrag ist auf dem Portal unter www.transparenzregister.de hochzuladen oder mittels Email an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de zu schicken. Neben dem Befreiungsantrag (Muster anbei) sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • der aktuelle Freistellungsbescheid sowie
  • ein Vereinsregisterauszug aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller (= Vorsitzender) auch berechtigt ist, diesen Befreiungsantrag zu stellen.
  • Personalausweis-Kopie des Antragssteller (= Vorsitzender)

Eine Anleitung zur Registrierung auf der Website des Transparenzregisters gibt es hier

Der Befreiungsantrag ist für 2021 möglich, eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Folglich sind die aktuell versandten Rechnungen zu begleichen.

Sollten Sie keinen aktuellen Vereinsregisterauszug vorliegen haben, können Sie diesen ganz komfortabel unter https://handelsregisterauszug.de/vereinsregister anfordern (Kosten ca. 20 Euro). Der aktuellste Vereinsregisterauszug wird binnen Stunden (per Express binnen Sekunden) zugeschickt.