Wertungsspiele

Eine Möglichkeit für Musikgruppen jeder Größe, ihr Können zu präsentieren


Das Wertungsspiel soll allen Kapellen, Bläserklassen, Bläsergruppen und Spielleutekorps Gelegenheit geben, ihren Leistungsstand von einer unabhängigen Fachjury beurteilen zu lassen. Es dient als eines der vorrangigen Mittel zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Musiziergruppen und stellt für die Verbände eine wichtige Bestätigung der geleisteten Schulungsarbeit dar.

 


Wertungsspielordnungen

Die Gruppen können sich in fünf verschiedenen Wertungsarten kategorisieren:

  1. Konzertwertung – Verdeckte Wertung
  2. Konzertwertung – Offene Wertung
  3. Wertungsspiel »Traditionelle Blasmusik«
  4. Kritikspiel
  5. Marschmusikwertung

Genauere Informationen zu den Wertungen finden sich in den entsprechenden Wertungsspielordnungen:

Wertungsspielordnungen des BBMV


Literatur

n den Kategorien 3 bis 6 ist aus der A- oder R-Liste der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) ein Pflichtwerk auszuwählen:

zur Auflistung der Werke

 Darüber hinaus ist ein Selbstwahlstück mindestens des gleichen Schwierigkeitsgrades vorzutragen. Selbstwahlstücke, die nicht oder nicht mehr in der A- bzw. R-Liste der BDMV enthalten sind, dürfen für Wertungsspiele nur dann eingesetzt werden, wenn sie rechtzeitig vor dem Wertungsspieltermin dem zuständigen Verbandsdirigenten, dem Beauftragten für das Wertungsspielwesen bzw. Referatsleiter für Literatur zur Zwischeneinstufung vorgelegt werden. In den Kategorien 1A, 1 und 2 wird keine Pflichtliteratur verlangt.

Für den Bereich "Traditionelle Blasmusik" gibt es eine separate Liste mit Pflichtwahstücken:

Pflichtwahlliste "Traditionelle Blasmusik"
 


Pflichtstücke verschiedener Verbände

Folgende Verbände haben beschlossen, gegenseitig die Pflichtstücke des jeweils anderen Verbandes anzuerkennen:

  • Bayerischer Blasmusikverband
  • Bund deutscher Blasmusikverbände
  • Blasmusikverband Baden-Württemberg
  • Hessischer Musikverband
  • Blasmusikverband Tirol
  • Voralberger Blasmusikverband

Das bedeutet, dass man mit den Pflichtstücken seines eigenen Verbandes im anderen Verband beim Wertungsspiel antreten kann.

 


Wertungsspiele für Spielleute

Im Bereich der Spielmannszüge werden derzeit keine Pflichtstücke angesetzt. Die Spielmannszüge können mit zwei der jeweiligen Kategorie entsprechenden Selbstwahlstücken bei den Wertungsspielen antreten. Bei der Auswahl verweisen wir auf die Selbstwahlliste der Bundesvereinigung deutscher Musikverbände (BDMV):

Selbstwahlliste Spielleutemusik

Bei Fragen zur Einstufung von Selbstwahlstücken wenden Sie sich bitte an den Landesbeauftragten für Spielleutemusik Christoph Ahlemeyer (christoph.ahlemeyer@nbmb-online.de).